Vertragspartner
Rechnung oder Bestellbestätigung zeigt, wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht.
Der Standard ordnet Verkäuferkontakt, freiwillige Garantie, Kulanz und Produktsicherheit. Er berechnet keine Frist und entscheidet keinen Anspruch.
Verarbeitung ausschließlich im geöffneten Browser-Tab; keine Speicherung oder Fallakte bei ReparaturRadar; kein Versand und keine Übermittlung an Verkäufer, Hersteller oder Behörden; keine Anspruchs-, Frist-, Sicherheits- oder Kostenentscheidung.
Rechnung oder Bestellbestätigung zeigt, wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht.
Kauf-, Liefer- und Übergabedatum getrennt erfassen; ReparaturRadar berechnet keine Rechtsfrist.
Neu, gebraucht oder generalüberholt sowie zugesicherte Eigenschaften dokumentieren.
Symptom, Zeitpunkt und Häufigkeit sachlich festhalten, ohne eine Ursache zu behaupten.
Prüfung, Nachbesserung oder Ersatz mit dem Verkäufer klären, bevor Dritte beauftragt werden.
Nachrichten, Übergaben, Prüfungen und Ergebnisse mit Datum nachvollziehbar aufbewahren.
Garantiegeber und genaue Produktbezeichnung stimmen überein.
Beginn, Dauer und erforderliche Registrierung sind aus der Erklärung belegt.
Abgedeckte Teile, Leistungen und Ausschlüsse sind getrennt gelesen.
Vorgeschriebener Melde-, Versand- oder Servicestandort ist geklärt.
Kosten für Prüfung, Transport, Ausbau oder Rückgabe sind nicht stillschweigend angenommen.
Die freiwillige Garantie wird nicht mit gesetzlichen Verkäuferrechten verwechselt.
Nur belegte Wartungen, frühere Reparaturen und Kontakte nennen.
Alter allein begründet weder Zusage noch Ablehnung.
Beobachtung und Folgen schildern, aber keine technische Ursache erfinden.
Prüfung, Teilübernahme oder andere Lösung als Bitte formulieren.
Kulanz bleibt ohne ausdrückliche Bestätigung unverbindlich.
Gerät bei Rauch, Hitze, Stromschlag, Brand- oder anderer Gefahrenlage nicht weiter betreiben.
Modell-, Serien-, Chargen- oder Artikelnummer ohne unnötige personenbezogene Daten erfassen.
Amtliche BAuA-Datenbank und offizielle Herstellerinformation getrennt prüfen.
Betroffene Kennung, Zeitraum und beschriebene Gefahr exakt abgleichen.
Nur die offiziell angegebene Maßnahme befolgen; keine eigene Reparatur als Rückruflösung ableiten.
Bei unmittelbarer Gefahr Abstand halten und zuständige Notfall- oder Fachstellen außerhalb des Portals nutzen.
Maximal 60 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 100 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 100 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 100 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 10 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 600 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
Maximal 800 Zeichen; keine Übermittlung durch ReparaturRadar.
gesetzliche Definition des Sachmangels
Käuferrechte und Nacherfüllung im gesetzlichen Wortlaut
besondere Regeln beim Verbrauchsgüterkauf
besondere Ablaufhemmung und Verlängerungstatbestände
amtliche EU-Orientierung zur Trennung von Gewährleistung und Garantie
amtliche deutsche Produktwarnungen und Rückrufe
Vorlagen werden weder gespeichert noch versendet.